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Bildungsurlaub

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub? Dann sollten Sie unbedingt über eine Sprachreise als maßgeschneidertes Angebot nachdenken.

Unsere Intensivkurse werden in den folgenden deutschen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt:
  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Hamburg,
  • Hessen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Niedersachsen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Schleswig-Holstein.
In dieser Tabelle finden Sie eine Übersicht der Anerkennungen unserer Sprachreisen als Bildungsurlaub:
Anerkennung von unseren Spanischkursen als Bildungsurlaub nach Bundesländern
Bundesland Bildungsurlaub-Gesetz Anmeldung in Wochen
vor Kursbeginn
Anzahl UStd / Tag
Baden-Württemberg kein BU-Gesetz ./. ./.
Bayern kein BU-Gesetz ./. ./.
Berlin Einzelanerkennung 3 6
Brandenburg Einzelanerkennung 10 6
Bremen keine Anerkennung ./. ./.
Hamburg Globalanerkennung

0

6
Hessen Globalanerkennung 0 6
Mecklenburg-Vorpommern Einzelanerkennung 15 8
Niedersachsen Einzelanerkennung 6 8
Nordrhein-Westfalen keine Anerkennung ./. ./.
Rheinland-Pfalz Einzelanerkennung 8 6
Saarland keine Anerkennung ./. ./.
Sachsen kein BU-Gesetz ./. ./.
Sachsen-Anhalt Einzelanerkennung 3 6
Schleswig-Holstein Globalanerkennung 0 6
Thüringen kein BU-Gesetz ./. ./.
BU = Bildungsurlaub; UStd = Unterrichtsstunden
Anspruch auf Bildungsurlaub
Grundsätzlich hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer, die/der mindestens sechs Monate in einem Unternehmen vollzeitbeschäftigt ist, Anspruch auf eine Woche (fünf Arbeitstage) Bildungsurlaub pro Kalenderjahr.

Verlängerter Bildungsurlaub
Möchten Sie eine zweiwöchige Sprachreise unternehmen, müssen Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub von einem Jahr auf das nächste übertragen. Diesen Wunsch nach Zusammenziehung von zwei Perioden müssen Sie Ihrer Firma immer rechtzeitig und schriftlich zum Jahreswechsel mitteilen.

Gehalt
Während der Zeit Ihres Bildungsurlaubs beziehen Sie weiterhin Ihr reguläres Gehalt. Man kann aber auch an mehrwöchigen Bildungsurlaubskursen teilnehmen und dafür nur einen Teil der Wochen als Bildungsurlaub beim Arbeitgeber geltend machen.

Auswahlkriterien für Bildungsurlaub
Nur Sie allein entscheiden, an welchem Bildungsurlaub Sie teilnehmen möchten. Ausschlaggebend für Ihren Arbeitgeber ist lediglich, dass die Veranstaltung den Richtlinien entsprechend anerkannt ist.

Ablehnung des Bildungsurlaubs
Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nicht pauschal ablehnen, sondern Sie allenfalls bitten, den von Ihnen gewünschten Zeitpunkt aus betrieblichen Gründen (z.B. Hochsaison) zu verschieben. Selbstverständlich können Sie eine schriftliche Begründung für eine solche Aufforderung zur Verschiebung verlangen.
Anmeldeverfahren:
  1. Planung: Besprechen Sie den geeigneten Zeitpunkt für Ihren Bildungsurlaub rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, so dass dieser entsprechend disponieren kann. Wir empfehlen Ihnen, sich mindestens 2 bis 3 Monate vor Reisebeginn bei uns anzumelden.
  2. Anmeldung: Sie melden sich für eine Sprachreise über unsere Webseite http://plus-sprachreisen.de/ an und erhalten umgehend eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Darin bescheinigen wir Ihnen, dass Sie für eine anerkannte Bildungsurlaubsveranstaltung verbindlich angemeldet sind. In den Bundesländern Berlin, Mecklenburg- Vorpommern und Rheinland-Pfalz wird hierfür ein anderes Verfahren angewandt, weshalb sich die Zusendung dieser Bescheinigung ggf. erheblich verzögern kann. Entsprechend früher sollten Sie uns Ihre Anmeldung schicken!
  3. Bestätigung für Ihren Arbeitgeber: Nach Beendigung des Bildungsurlaubskurses erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Wir bestätigen darin, dass Sie ordnungsgemäß an der Bildungsurlaubsveranstaltung teilgenommen haben.
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